Über die Außenstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz NPD

Nachdem bekannt geworden ist, dass die meisten NPD-Mitglieder für den Verfassungsschutz arbeiten, dürften die letzten Zweifel an der Verfassungstreue dieser Partei vorläufig zerstreut sein. Keine andere deutsche Partei kann sich rühmen, dermaßen viele Verfassungsschützer in ihren Reihen zu haben. Während die Anhänger anderer Parteien bloß konstitutionelle Lippenbekenntnisse abgeben, haben die Mitglieder der NPD beim Verfassungsschutz eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Wo gibt es so etwas heutzutage noch? Höchstens Gregor Gysi und Manfred Stolpe könnten vielleicht noch eine Verpflichtungserklärung älteren Datums hochhalten, wenn es zum Schwur käme.

Nun wissen wir auch, warum NPD-Aufmärsche stets überaus diszipliniert ablaufen und die Polizei diese Kundgebungen immer so hingebungsvoll vor Gegendemonstranten schützt. Immerhin handelt es sich bei den Demonstranten ja quasi um Kollegen, die glatt rasiert in Reih’ und Glied hinter einer Kapelle her marschieren, die auch auf einem Polizeifest zum Tanz aufspielen könnte.

Leider wussten wir das nicht früher, denn sonst hätten wir das vorbildliche Verhalten von Verfassungsschutz und Polizei in der Öffentlichkeit entsprechend honoriert. Kein Gegendemonstrant hätte doch ›Deutsche Polizisten schützen die Faschisten‹ gerufen, wenn er gewusst hätte, das hier nirgends Faschisten, sondern bloß ehrbare Mitarbeiter einer staatlichen Behörde, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen, friedlich singend vorbeimarschieren.

Das Ganze ist natürlich ein Skandal! Warum hat uns Otto Schily nicht schon viel früher mitgeteilt, dass die NPD verfassungskonformer ist, als ihre Funktionäre und Anhänger je glaubten. Warum hat er dem Parlament und sogar seinen Ministerkollegen in der Bundesregierung die Tatsache verschweigen, dass die NPD eine Außenstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und keine rechtsextreme Partei ist? Wieso hat er geschwiegen, als Unionspolitiker mit dem rechten Auge blinzelten und ein Verbot der Partei forderten? Wieso hat er ihnen das rechte Auge nicht wieder zugedrückt und gesagt: ›Falsch, falsch, alles falsch, die NPD ist nicht verfassungswidrig. Höchstens drei oder vier Prozent ihrer Mitglieder arbeiten nicht mit dem Verfassungsschutz zusammen. Und diese Randgruppe steht unter ständiger Beobachtung durch die übrigen Mitglieder.‹

Es kann eigentlich nur zwei Gründe für sein Schweigen geben. Entweder fürchtete Otto Schily, dass nach einer Offenbarung der nationaldemokratischen Verfassungstreue Grüne, FDP, SPD und Union erfahrene Spezialisten aus den neuen Ländern anheuern würden, um nach inoffiziellen Mitarbeitern in den eigenen Reihen zu suchen. Oder der alte Terroristenverteidiger wollte eine offene Rechnung zwischen sich und dem Verfassungsschutz begleichen. Hatte er etwa vor, nach einem NPD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht aufzuspringen und den NPD-nahen Verfassungsschutz gleich mitzuverbieten?

Wie dem auch sei, eine viel wichtigere Frage bleibt ebenfalls offen. An wen sollen sich die Opfer der Neonazis nun mit ihren Schadensersatzforderungen wenden? An die NPD oder lieber gleich an den Verfassungsschutz? – Solingen der 27. Januar 2002