Übergesetzlicher Notstand
Vor dem Gesetz sind alle gleich, wenn man nicht wie George W. Bush oder Frankfurter Polizisten einer Herrenrasse angehört oder höhere Ziele verfolgt.
»Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten«, sagte nicht irgendwer, sondern der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert Mackenroth. Der Geert mit Doppel-E, der Festgenommenen so freimütig rote Macken androht, steht mit dieser Ansicht natürlich nicht isoliert da, war der übergesetzliche Notstand doch bis 1945 ein geschätztes Kulturgut der Deutschen Nation.
Der Hinweis auf den übergesetzlichen Notstand ist dabei völlig überflüssig, denn die Folter wurde noch nie aus niedrigen Beweggründen angewendet. Es ging den Schergen immer um hohe Werte wie das Seelenheil und die Reinheit des Glaubens zur Zeit der Inquisition oder um die Reinheit der Rasse, die konsequente Umsetzung einer die Menschheit beglückenden Ideologie oder den Kampf der freien Welt gegen die kommunistische Weltrevolution.
Und wer einer Herrenrasse oder Herrenkaste angehört, steht bekanntlich immer über den Gesetzen. George W. Bush, der selbstgekrönte Kaiser des Heiligen Römischen Reichs amerikanischer Nation, demonstriert diese Wahrheit gerade in weltgeschichtlichen Dimensionen. George W., bei dem man immer den Eindruck hat, ein antiamerikanischer Comiczeichner hätte ihn erdacht, um dem hässlichen Amerikaner ein charakteristisches Antlitz zu verleihen, steht mit seinen übergesetzlichen Präventivkriegen, übrigens nicht mit dem Hofnarren aus der Downing Street allein da. Kürzlich huldigte in der Washington Post sogar eine Deutsche, nämlich eine gewisse Frau Merkel dem von Gott gesalbten Ex-Alkoholiker. Wobei sie mit ihrem braven Hofknicks im Namen eines Bruchteils des deutschen Volkes weniger ihre Bewunderung für die Resozialisierungsleistungen der amerikanischen Gesellschaft ausdrücken wollte. Ihr Bückling hatte vielmehr kleinlich innenpolitische Gründe. Sie wollte Gerhard Schröder eins auswischen, der seit geraumer Zeit gar nicht mehr so allein auf pazifistischer Flur steht.
Wenden wir uns jedoch von dem unappetitlichen Anblick einer vor George W. Bush knienden Angie ab und den Frankfurter Polizisten zu, denen man die guten alten Foltermethoden nicht erst auf der Polizeischule beibringen musste. Deutschen Polizisten liegt der Folterknecht scheinbar im Blut. Nachdem sie dem mutmaßlichen Entführer Jakob von Metzlers vergeblich damit drohten, ihm die Zähne auszuschlagen oder ihn in die Obhut eines High-Tech-kundigen Folterspezialisten zu geben, zeigten sie ihm das, was in der Vorstellung eines Frankfurter Polizisten scheinbar das ultimative Folterwerkzeug ist: zwei große, kräftige Neger, die in Zelle A nur darauf warten, ihn zu vergewaltigen. Offensichtlich ist jede Frankfurter Wache mit zwei Negern ausgerüstet, die dort rund um die Uhr Dienst haben.
Nun ist der Mörder Jakob von Metzlers im Frankfurter Maßstab das, was Saddam Hussein im globalen ist, sodass sich das Mitleid mit ihm in Grenzen hält. Eins ist aber sicher, es gäbe noch eine ganze Reihe von Delikten, bei denen sich ein übergesetzlicher Notstand ausrufen ließe. Wenn man ihnen die Runen des übergesetzlichen Notfalls an die Uniform näht, kommen Polizisten beim Foltern schnell auf den Geschmack. Heute foltern sie nur, wenn es um das Leben eines Kindes geht. Morgen, um den Kopf einer Verbrecherbande zu fangen. Und übermorgen stecken sie Schwarzfahrer zu zwei großen geilen Negern in eine Zelle. Spätestens dann aber wird es mit dem Widerstand schwierig, und wir müssen die Amerikaner um Hilfe bitten, um uns von den Geerts mit zwei ›e‹ wieder zu befreien.
Und ob sie das dann wollen, ist mehr als fraglich. Den Spartakus Gerd mit einem ›e‹ würde Kaiser George sicher gerne auf eine Galeere schicken. Dann wäre Gerhard Schröder immerhin in Gesellschaft anständiger Menschen. – Solingen den 21. Februar 2003